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Kirchdorf
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Begleitungen |
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Transporte - Begleitungen |
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Mit unseren Begleitfahrzeugen sind wir in der Lage von Transporte von Stufe 1 bis Stufe 4 zu begleiten. Von der Landesregierung sind sechs Personen zum beeideten Straßenaufsichtsorgan ausgebildet worden. Wir sind somit berechtigt, wenn es erforderlich ist, auch Straßen und Tunnel zu sperren. Weiters haben wir die Berechtigung Transportbegleitungen im Rahmen der Nachsorge zur Gewährleistung der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen durchzuführen. |
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Begleitungen |
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